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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art118 Abs2;Rechtssatz
Können die Grenzen der im Art 118 Abs 3 B-VG verwendeten Begriffe nicht mit voller Schärfe gezogen werden, so ist die Frage, ob eine Angelegenheit zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde gehört, nach Art 118 Abs 2 B-VG zu lösen.Können die Grenzen der im Artikel 118, Absatz 3, B-VG verwendeten Begriffe nicht mit voller Schärfe gezogen werden, so ist die Frage, ob eine Angelegenheit zum eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde gehört, nach Artikel 118, Absatz 2, B-VG zu lösen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966000323.X20Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
01.04.2009