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L00019 Landesverfassung WienNorm
BauO Wr §135;Rechtssatz
Vermerk: Zuständigkeit der Wiener Landesregierung (Amt der..) als Verwaltungsstrafbehörde zweiter Instanz in Baustrafsachen auch nach dem Wirksamwerden der Bundes-Verfassungsgesetznovelle 1962.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966000323.X12Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
01.04.2009