Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art118 Abs4;Rechtssatz
Art 118 Abs 4 B-VG bringt klar zum Ausdruck, dass auch im Bereich der Bundesvollziehung ein selbstständiger Wirkungsbereich der Gemeinden gegeben sein kann.Artikel 118, Absatz 4, B-VG bringt klar zum Ausdruck, dass auch im Bereich der Bundesvollziehung ein selbstständiger Wirkungsbereich der Gemeinden gegeben sein kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966000323.X08Im RIS seit
12.02.2002Zuletzt aktualisiert am
01.04.2009