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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §32 Abs2;Beachte
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 0614/57 E 4. Juni 1958 RS 1; 2501/59 E 16. Februar 1961 RS 1; (RIS: abgv)Rechtssatz
Einer Strafverhandlung kann nur dann der Charakter einer Verfolgungshandlung beigemessen werden, wenn die im Verdacht einer Verwaltungsübertretung stehende bestimmte Person einvernommen wird, nicht aber der Durchführung der Vernehmung eines mit einer firmenmäßig gezeichneten Vollmacht ausgestatteten Rechtsanwaltes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966000105.X03Im RIS seit
12.02.2002