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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §32 Abs2;Beachte
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 0614/57 E 4. Juni 1958 RS 1; 2501/59 E 16. Februar 1961 RS 1; (RIS: abgv)Rechtssatz
Ein gegen den verantwortlichen Vertreter einer Gesellschaft (Firma) gerichteter Beschäftigtenladungsbescheid ist keine gegen eine bestimmte Person als Beschuldigten gerichtete Amtshandlung. Die bloße Bestimmbarkeit einer Person wie hier bei der bloßen Angabe einer Funktionärsbezeichnung der Fall ist, genügt nicht, um eine Amtshandlung als Verfolgungshandlung zu qualifizieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966000105.X01Im RIS seit
12.02.2002