RS Vwgh 1967/11/30 1216/67

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Veröffentlicht am 30.11.1967
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Unter der "Behörde" im Sinne des § 40 Abs 1 VStG 1950 kann niemals eine andere Behörde als die für die Durchführung des Strafverfahrens zuständige Behörde verstanden werden.Unter der "Behörde" im Sinne des Paragraph 40, Absatz eins, VStG 1950 kann niemals eine andere Behörde als die für die Durchführung des Strafverfahrens zuständige Behörde verstanden werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1967001216.X02

Im RIS seit

26.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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