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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §186 Abs3;Beachte
y11502; yk13325Rechtssatz
Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften. Im vorliegenden Falle kommt es darauf an, ob die strittige Liegenschaften zum Hauptfeststellungszeitpunkte des 1.1.1953 den Beschwerdeführerinnen als den grundbücherlichen Eigentümerinnen oder aber den wirtschaftlichen Eigentümerinnen iSd § 24 Abs 1 lit d BAO zuzurechnen waren.Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften. Im vorliegenden Falle kommt es darauf an, ob die strittige Liegenschaften zum Hauptfeststellungszeitpunkte des 1.1.1953 den Beschwerdeführerinnen als den grundbücherlichen Eigentümerinnen oder aber den wirtschaftlichen Eigentümerinnen iSd Paragraph 24, Absatz eins, Litera d, BAO zuzurechnen waren.
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E 30.11.1967, 198/67 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1967000198.X01Im RIS seit
14.01.2002