RS Vwgh 1967/12/4 1631/67

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Veröffentlicht am 04.12.1967
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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

Die Verwendung der unverbauten Teile einer Liegenschaft zum Einstellen von Kraftfahrzeugen ist eine wichtige Veränderung im Sinne des § 834 ABGB.Die Verwendung der unverbauten Teile einer Liegenschaft zum Einstellen von Kraftfahrzeugen ist eine wichtige Veränderung im Sinne des Paragraph 834, ABGB.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1967001631.X02

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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