Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Die Verwendung der unverbauten Teile einer Liegenschaft zum Einstellen von Kraftfahrzeugen ist eine wichtige Veränderung im Sinne des § 834 ABGB.Die Verwendung der unverbauten Teile einer Liegenschaft zum Einstellen von Kraftfahrzeugen ist eine wichtige Veränderung im Sinne des Paragraph 834, ABGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1967001631.X02Im RIS seit
22.02.2002