RS Vwgh 1967/12/4 1035/67

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Veröffentlicht am 04.12.1967
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StVO
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine Einstellung de Strafverfahrens im Sinne des § 66 Abs 1 VStG kann auch von der Berufungsbehörde verfügt werden.Eine Einstellung de Strafverfahrens im Sinne des Paragraph 66, Absatz eins, VStG kann auch von der Berufungsbehörde verfügt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1967001035.X03

Im RIS seit

22.03.2021

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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