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LohnsteuerNorm
BAO §240 Abs1Rechtssatz
Die Frage, ob ein Steuerfreibetrag rechtmäßig zuerkannt worden
ist, kann im Erstattungsverfahren nicht mehr geprüft werden. Ob
die Voraussetzungen für die Zuerkennung eines
Steuerfreibetrages gegeben sind, hat ausschließlich das für den
Arbeitnehmer zuständige Wohnsitzfinanzamt auf Grund der
Antragstellung durch den Steuerpflichtigen zu beurteilen. Falls
das Wohnsitzfinanzamt nachträglich davon Kenntnis erlangt, daß
die Voraussetzungen für den Anspruch auf den zuerkannten
Freibetrag nicht oder nicht mehr vorliegen, besteht nur die
Möglichkeit des Widerrufes der Eintragungen auf der
Lohnsteuerkarte durch das Finanzamt bzw einer Aufhebung des
betreffenden Bescheides im Aufsichtswege gemäß § 299 BAO durch betreffenden Bescheides im Aufsichtswege gemäß Paragraph 299, BAO durch
die Oberbehörde.
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E 4.12.1967, 416/67 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1967000416.X02Im RIS seit
18.12.2001Zuletzt aktualisiert am
20.06.2024