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GewerberechtNorm
EO §361Rechtssatz
Voraussetzung für die Abgabe einer rechtsgültigen Zurücklegungserklärung eines Gewerberechtes ist es, daß der die Erklärung Abgebende eine nach der Rechtsordnung gültige Willenserklärung abgeben darf. Hat die Gewerbebehörde von der gerichtlichen Pfändung dieses Gewerberechtes, gleichgültig auf welchem Wege, Kenntnis erlangt, so ist der diesbezügliche Gerichtsbeschluss bei der Frage der Rechtswirksamkeit der Zurücklegungserklärung zu beachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1965002177.X03Im RIS seit
04.12.2001Zuletzt aktualisiert am
31.01.2023