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DienstrechtNorm
DP §36 Abs1Rechtssatz
Das heutige Bundesdienst- und Besoldungsrecht kennt keine Rangsklassen mehr. Den seinerzeitigen Rangsklassen entsprechen bei den Beamten der Allgemeinen Verwaltung die Dienstklassen (Weiters Ausführungen zu den für den Beamten sich daraus ergebenden Rechten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1965001814.X01Im RIS seit
13.12.2001Zuletzt aktualisiert am
11.04.2023