RS Vwgh 1968/1/15 0393/67

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Veröffentlicht am 15.01.1968
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wonach eine Ortskizze von der Erhebungsbehörde innerhalb einer bestimmten Frist, etwa sofort zum Tatzeitpunkt, angefertigt werden müßte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967000393.X03

Im RIS seit

08.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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