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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wonach eine Ortskizze von der Erhebungsbehörde innerhalb einer bestimmten Frist, etwa sofort zum Tatzeitpunkt, angefertigt werden müßte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967000393.X03Im RIS seit
08.01.2002