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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §62 Abs4;Rechtssatz
Auch im Falle der Erteilung einer Bewilligung der Ladetätigkeit auf Straßenstellen, wo das Halten und Parken verboten ist, durch ein Organ der Straßenaufsicht muß ein Antrag eines Anrainers vorliegen, der durch diesen selbst oder in seinem Namen durch einen Beauftragten gestellt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967000393.X01Im RIS seit
08.01.2002