RS Vwgh 1968/1/18 0152/66

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Veröffentlicht am 18.01.1968
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §305 Abs1;
BewG 1955 §53 Abs7;
  1. BAO § 305 heute
  2. BAO § 305 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 305 gültig von 16.06.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2010
  4. BAO § 305 gültig von 01.01.2003 bis 15.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  5. BAO § 305 gültig von 10.01.1998 bis 31.12.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/1998
  6. BAO § 305 gültig von 01.01.1962 bis 09.01.1998
  1. BewG 1955 § 53 heute
  2. BewG 1955 § 53 gültig ab 14.12.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 597/1978

Beachte

y11838;

Rechtssatz

Die Unzuständigkeit einer Behörde in einem abgeschlossenen Verfahren kann ihre Unzuständigkeit bei der Entscheidung über einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht begründen (Hinweis: Es handelt sich hier um einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Bewertungsverfahrens, in welchem die Berücksichtigung des Abschlages nach § 53 Abs 7 BewG begehrt wurde).Die Unzuständigkeit einer Behörde in einem abgeschlossenen Verfahren kann ihre Unzuständigkeit bei der Entscheidung über einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht begründen (Hinweis: Es handelt sich hier um einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Bewertungsverfahrens, in welchem die Berücksichtigung des Abschlages nach Paragraph 53, Absatz 7, BewG begehrt wurde).

*

E 18.1.1968, 152/66 #2 VwSlg 3704 F/1968

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1966000152.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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