Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §305 Abs1;Beachte
y11838;Rechtssatz
Die Unzuständigkeit einer Behörde in einem abgeschlossenen Verfahren kann ihre Unzuständigkeit bei der Entscheidung über einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht begründen (Hinweis: Es handelt sich hier um einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Bewertungsverfahrens, in welchem die Berücksichtigung des Abschlages nach § 53 Abs 7 BewG begehrt wurde).Die Unzuständigkeit einer Behörde in einem abgeschlossenen Verfahren kann ihre Unzuständigkeit bei der Entscheidung über einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht begründen (Hinweis: Es handelt sich hier um einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Bewertungsverfahrens, in welchem die Berücksichtigung des Abschlages nach Paragraph 53, Absatz 7, BewG begehrt wurde).
*
E 18.1.1968, 152/66 #2 VwSlg 3704 F/1968
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1966000152.X02Im RIS seit
14.01.2002