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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §116 Abs1;Beachte
y11837;Rechtssatz
Unter einer Vorfrage kann nur die Frage nach dem Bestehen eines konkreten Rechtsverhälnisses verstanden werden, das für die Entscheidung über den zur Wiederaufnahme beantragten Fall Tatbestandselement ist. Die Vorfrage muß den betreffenden konkreten Fall als solchen zum Gegenstand haben (Hinweis E 22.2.1963, 2163/59, 317/60, 1879/61, VwSlg 2805 F/1963; Anmerkung: Es handelt sich hier um einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Bewertungsverfahrens, in welchem die Berücksichtigung des Abschlages nach § 53 Abs 7 BewG begehrt wurde).Unter einer Vorfrage kann nur die Frage nach dem Bestehen eines konkreten Rechtsverhälnisses verstanden werden, das für die Entscheidung über den zur Wiederaufnahme beantragten Fall Tatbestandselement ist. Die Vorfrage muß den betreffenden konkreten Fall als solchen zum Gegenstand haben (Hinweis E 22.2.1963, 2163/59, 317/60, 1879/61, VwSlg 2805 F/1963; Anmerkung: Es handelt sich hier um einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Bewertungsverfahrens, in welchem die Berücksichtigung des Abschlages nach Paragraph 53, Absatz 7, BewG begehrt wurde).
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E 18.1.1968, 152/66 #1 VwSlg 3704 F/1968
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1966000152.X01Im RIS seit
14.01.2002