RS Vwgh 1968/1/18 0152/66

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Veröffentlicht am 18.01.1968
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
33 Bewertungsrecht

Norm

BAO §116 Abs1;
BAO §303 Abs1 litc;
BewG 1955 §53 Abs7;
  1. BAO § 303 heute
  2. BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  4. BAO § 303 gültig von 15.07.1999 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/1999
  5. BAO § 303 gültig von 19.04.1980 bis 14.07.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980
  1. BewG 1955 § 53 heute
  2. BewG 1955 § 53 gültig ab 14.12.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 597/1978

Beachte

y11837;

Rechtssatz

Unter einer Vorfrage kann nur die Frage nach dem Bestehen eines konkreten Rechtsverhälnisses verstanden werden, das für die Entscheidung über den zur Wiederaufnahme beantragten Fall Tatbestandselement ist. Die Vorfrage muß den betreffenden konkreten Fall als solchen zum Gegenstand haben (Hinweis E 22.2.1963, 2163/59, 317/60, 1879/61, VwSlg 2805 F/1963; Anmerkung: Es handelt sich hier um einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Bewertungsverfahrens, in welchem die Berücksichtigung des Abschlages nach § 53 Abs 7 BewG begehrt wurde).Unter einer Vorfrage kann nur die Frage nach dem Bestehen eines konkreten Rechtsverhälnisses verstanden werden, das für die Entscheidung über den zur Wiederaufnahme beantragten Fall Tatbestandselement ist. Die Vorfrage muß den betreffenden konkreten Fall als solchen zum Gegenstand haben (Hinweis E 22.2.1963, 2163/59, 317/60, 1879/61, VwSlg 2805 F/1963; Anmerkung: Es handelt sich hier um einen Antrag auf Wiederaufnahme eines Bewertungsverfahrens, in welchem die Berücksichtigung des Abschlages nach Paragraph 53, Absatz 7, BewG begehrt wurde).

*

E 18.1.1968, 152/66 #1 VwSlg 3704 F/1968

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1966000152.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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