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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, daß es der Lebenserfahrung nicht widerspricht anzunehmen, daß ein allfälligen Bedarf nach einen Mietwagenunternehmen in einem kleinen Ort der Gemeindebehörde oder der Gendarmerie sicherlich zur Kenntnis gekommen wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1965001793.X03Im RIS seit
08.11.2001