RS Vwgh 1968/1/24 1793/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1968
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß es der Lebenserfahrung nicht widerspricht anzunehmen, daß ein allfälligen Bedarf nach einen Mietwagenunternehmen in einem kleinen Ort der Gemeindebehörde oder der Gendarmerie sicherlich zur Kenntnis gekommen wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1965001793.X03

Im RIS seit

08.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten