RS Vwgh 1968/1/24 1793/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1968
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 litc;
GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1441/58 E 21. Jänner 1960 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Bedarfsprüfung nach einem Mietwagengewerbe ist ein gleichartiges Unternehmen in einem vom geplanten Standort nur wenige Kilometer entfernten Ort, sofern diese beiden Standorte in einem mäßig gut erschlossenen Gebiet gelegen sind, zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1965001793.X01

Im RIS seit

08.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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