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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dahingehend dass eine im Zusammenhang mit der Bedarfsprüfung nach einer Taxikonzession in Wien (Ermessensentscheidung); ungünstigste Reihung von Bewerbern, die bereits eine Taxikonzession haben gerechtfertigt ist und die Rentabilität des nur mit einem Fahrzeug betriebenen Taxigewerbes für die Bedarfsfrage ohne Bedeutung ist (Hinweis E 5.7.1966, 1519/64).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967000495.X01Im RIS seit
10.01.2002