RS Vwgh 1968/1/25 1816/66

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Veröffentlicht am 25.01.1968
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13986;

Rechtssatz

Ein Verstoß des Grundsatzes des Parteiengehörs liegt nach der Rechtssprechung des VwGH nicht vor, wenn der Abgabepflichtige bei einer Betriebsprüfung, auf deren Ergebnis sich der angefochtene Bescheid stützt, anwesend war, und ihm das Prüfungsergebnis vorgehalten worden ist (Hinweis E 2.6.1953, 2766/52, VwSlg 773 F/1953).

*

E 25.1.1968, 1816/66 #1 VwSlg 3712 F/1968

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1966001816.X02

Im RIS seit

25.01.1968
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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