RS Vwgh 1968/1/29 1569/66

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Veröffentlicht am 29.01.1968
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Festnehmung im Rahmen des § 35 VStG 1950 liegt im Ermessen der einschreitenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.Die Festnehmung im Rahmen des Paragraph 35, VStG 1950 liegt im Ermessen der einschreitenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1966001569.X01

Im RIS seit

22.03.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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