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L34009 Abgabenordnung WienNorm
AVG §23 Abs7 impl;Rechtssatz
Das Verbot einer Ersatzzustellung bei vorübergehender Abwesenheit des Empfängers gilt auch für den Fall der vorübergehenden Abwesenheit des Geschäftsinhabers vom Geschäft, wenn an diese Adresse zuzustellen war (Hinweis E 6.12.1955, 3008/54 VwSlg 3914 A/1955).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967000670.X01Im RIS seit
10.01.2002