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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45;Rechtssatz
Kein Ausnahmefall, wenn der Inhaber eines Handelsgewerbes die Nachsicht von der Ablegung der Meisterprüfung für das Tapeziererhandwerk begehrt, um die in seinem Gewerbebetrieb verkauften Vorhänge bei den Kunden auch anbringen zu können, und zwar auch dann, wenn bei Nichtstattgebung des Nachsichtsgesuches eine Existenzgefährdung eintreten würde (Hinweis E 29.3.1963, 315/62 VwSlg 6004 A/1963 und E 31.5.1967 412/66).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000030.X02Im RIS seit
28.02.2002