RS Vwgh 2006/10/16 2003/10/0057

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Veröffentlicht am 16.10.2006
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L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §143;
SHG Stmk 1998 §28 Z2;
SHG Stmk 1998 §4 Abs1;
SHG Stmk 1998 §5 Abs1;

Rechtssatz

Der Unterhalt im Sinne des § 143 ABGB kann nicht nur in Geld erbracht werden. Je nach den Umständen kann der erforderliche Unterhalt auch durch häusliche Verpflegung geleistet werden (vgl. Gitschthaler, Unterhaltsrecht [2001] Rz 564 f und die dort zitierte Judikatur). (Hier: Ein solcher Fall liegt aber nicht vor. Weder hat die Beschwerdeführerin nämlich ihre pflegeheimbedürftige Mutter bei sich häuslich aufgenommen, noch hat sie diese in ihre Pflege und Betreuung übernommen.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003100057.X03

Im RIS seit

23.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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