RS Vwgh 1968/2/2 0974/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.1968
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §14 Abs1;
EStG 1953 §16 Abs3;
  1. BAO § 14 heute
  2. BAO § 14 gültig ab 01.07.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010
  3. BAO § 14 gültig von 31.07.1992 bis 30.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 448/1992
  4. BAO § 14 gültig von 01.01.1962 bis 31.05.1992 aufgehoben durch BGBl. Nr. 457/1991

Beachte

y6858;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1968/02/02 0732/67 1

Stammrechtssatz

Die Verpachtung ist in der Regel noch nicht als Betriebsausgabe anzusehen, insbesondere wenn es sich um einen bloß auf ein Jahr befristeten Pachtvertrag handelt und der Verpächter weiterhin im Betrieb als Berater des Pächters tätig ist und hiefür ein Honorar erhält. Ein dem Pächter gleichzeitig eingeräumtes Optionsrecht auf die Erwerbung des Betriebes wirkt, wenn es auch vor Ablauf des Pachtverhältnisses ausgeübt wird, nicht auf den Beginn desselben zurück.

*

E 2.2.1968, 732/67 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967000974.X01

Im RIS seit

16.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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