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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1;Beachte
y6858;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1968/02/02 0732/67 1Stammrechtssatz
Die Verpachtung ist in der Regel noch nicht als Betriebsausgabe anzusehen, insbesondere wenn es sich um einen bloß auf ein Jahr befristeten Pachtvertrag handelt und der Verpächter weiterhin im Betrieb als Berater des Pächters tätig ist und hiefür ein Honorar erhält. Ein dem Pächter gleichzeitig eingeräumtes Optionsrecht auf die Erwerbung des Betriebes wirkt, wenn es auch vor Ablauf des Pachtverhältnisses ausgeübt wird, nicht auf den Beginn desselben zurück.
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E 2.2.1968, 732/67 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967000974.X01Im RIS seit
16.01.2002