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EStGNorm
BAO §248Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß § 248 BAO dem Haftungspflichtigen das Aus dem Umstand, daß Paragraph 248, BAO dem Haftungspflichtigen das
Recht einräumt, unbeschadet der Einbringung einer Berufung
gegen seine Heranziehung zur Haftung auch gegen den
Abgabenbescheid mittels Berufung die Rechte geltend zu machen,
die dem Abgabepflichtigen zustehen, kann nicht geschlossen
werden, daß die beiden vom Haftungspflichtigen eingebrachten
Berufungen zu einem gemeinsamen Verfahren zu verbinden sind.
*
E 2.2.1968, 732/67 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967000732.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
26.03.2025