RS Vwgh 1968/2/2 0732/67

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Veröffentlicht am 02.02.1968
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Index

EStG
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §248
BAO §277
  1. BAO § 248 heute
  2. BAO § 248 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 248 gültig von 19.04.1980 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß § 248 BAO dem Haftungspflichtigen das Aus dem Umstand, daß Paragraph 248, BAO dem Haftungspflichtigen das

Recht einräumt, unbeschadet der Einbringung einer Berufung

gegen seine Heranziehung zur Haftung auch gegen den

Abgabenbescheid mittels Berufung die Rechte geltend zu machen,

die dem Abgabepflichtigen zustehen, kann nicht geschlossen

werden, daß die beiden vom Haftungspflichtigen eingebrachten

Berufungen zu einem gemeinsamen Verfahren zu verbinden sind.

*

E 2.2.1968, 732/67 #2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967000732.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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