RS Vwgh 1968/2/8 1605/67

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Veröffentlicht am 08.02.1968
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40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Es bedeutet keinen Verstoß gegen die Denkgesetze, wenn bei Leiden, die eine eindeutige Feststellung ihrer Ursachen nicht zulassen, nach den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft eine bestimmte Ursache mit Sicherheit ausgeschlossen wird (Hinweis E 24.4.1964, 1294/63).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001605.X01

Im RIS seit

01.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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