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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es bedeutet keinen Verstoß gegen die Denkgesetze, wenn bei Leiden, die eine eindeutige Feststellung ihrer Ursachen nicht zulassen, nach den Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft eine bestimmte Ursache mit Sicherheit ausgeschlossen wird (Hinweis E 24.4.1964, 1294/63).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001605.X01Im RIS seit
01.02.2002