RS Vwgh 1968/2/12 0484/66

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Veröffentlicht am 12.02.1968
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG;

Rechtssatz

Konzentrationsmaxime hat im VStG nicht in einer solchen Weise Ausdruck gefunden, dass über das Anbot, über Auftrag weitere Zeugen zu nennen, hinweggegangen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1966000484.X04

Im RIS seit

28.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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