RS Vwgh 1968/3/13 0588/66

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Veröffentlicht am 13.03.1968
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12355;

Rechtssatz

Bei Personen, die zueinander in einem nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen, muß besonders vorsichtig geprüft werden, ob das betreffende Rechtsgeschäft auch unter Fremden mit den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre. *

E 13.3.1968, 0588/66 #3;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1966000588.X03

Im RIS seit

31.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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