RS Vwgh 1968/3/19 1432/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1968
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Beschuldigtenladung gemäß § 40 Abs 2 und § 41 VStG 1950 mittels Ladungsbescheid muß auch dann dem Beschuldigten direkt zugestellt werden, wenn die Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters amtsbekannt ist (Hinweis E 13.11.1956, 2516/55, VwSlg 4194 A/1956; siehe jedoch E 23.3.1965, 2253/63 VS: Hat ein Beschuldigter in einem Verwaltungsstrafverfahren eine eigenberechtigte Person ermächtigt, Zustellungen aller Art anzunehmen, dann sind Beschuldigtenladungen an diese zuzustellen).Die Beschuldigtenladung gemäß Paragraph 40, Absatz 2 und Paragraph 41, VStG 1950 mittels Ladungsbescheid muß auch dann dem Beschuldigten direkt zugestellt werden, wenn die Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters amtsbekannt ist (Hinweis E 13.11.1956, 2516/55, VwSlg 4194 A/1956; siehe jedoch E 23.3.1965, 2253/63 VS: Hat ein Beschuldigter in einem Verwaltungsstrafverfahren eine eigenberechtigte Person ermächtigt, Zustellungen aller Art anzunehmen, dann sind Beschuldigtenladungen an diese zuzustellen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001432.X03

Im RIS seit

13.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten