RS Vwgh 2006/10/17 2005/20/0061

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Veröffentlicht am 17.10.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8 Abs1;
AsylG 1997 §8 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der UBAS im vorliegenden Fall verpflichtet gewesen wäre, sich mit dem Alter des Asylwerbers - als Vorfrage für die Wirksamkeit der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides an ihn selbst und für die Zulässigkeit einer meritorischen Erledigung der Berufung (Hinweis E 22. November 2005, 2005/01/0415) - von Amts wegen auseinander zu setzen (Näheres im E).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005200061.X01

Im RIS seit

21.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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