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21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHG §15;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1234/53 E 7. November 1956 VwSlg 4189 A/1956 RS 2Stammrechtssatz
Die Obliegenheiten eines Geschäftsführers können nicht als wiederkehrende, nicht in Geld bestehende, aber einen Vermögenswert darstellende Leistungen im Sinne des § 8 verstanden werden.Die Obliegenheiten eines Geschäftsführers können nicht als wiederkehrende, nicht in Geld bestehende, aber einen Vermögenswert darstellende Leistungen im Sinne des Paragraph 8, verstanden werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001535.X02Im RIS seit
13.03.2002