RS Vwgh 1968/3/21 1525/67

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Veröffentlicht am 21.03.1968
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §2 Abs2 Z1;

Beachte

y10533;

Rechtssatz

Die Einräumung einer Gewinnbeteiligung im Testament für einen im Unternehmen des Erblassers beschäftigten Dienstnehmer ist bei Fehlen einer dienstvertraglichen Vereinbarung zwischen diesem Dienstnehmer und dem Erblasser oder dessen Betiebsnachfolger nicht als Entgelt für Dienstleistungen anzusehen. Der Vorschreibung einer Erbschaftssteuer steht der Umstand nicht entgegen, daß die auf Grund dieser Gewinnbeteiligung anfallenden Jahresbeträge auch der Einkommensteuer unterliegen.

*

E 21.3.1968, 1525/67 #1 VwSlg 3730 F/1968

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001525.X01

Im RIS seit

30.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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