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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §2 Abs2 Z1;Beachte
y10533;Rechtssatz
Die Einräumung einer Gewinnbeteiligung im Testament für einen im Unternehmen des Erblassers beschäftigten Dienstnehmer ist bei Fehlen einer dienstvertraglichen Vereinbarung zwischen diesem Dienstnehmer und dem Erblasser oder dessen Betiebsnachfolger nicht als Entgelt für Dienstleistungen anzusehen. Der Vorschreibung einer Erbschaftssteuer steht der Umstand nicht entgegen, daß die auf Grund dieser Gewinnbeteiligung anfallenden Jahresbeträge auch der Einkommensteuer unterliegen.
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E 21.3.1968, 1525/67 #1 VwSlg 3730 F/1968
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001525.X01Im RIS seit
30.01.2002