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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
BStG 1948 §6;Rechtssatz
Kosten für Einrichtungen zur Regelung und Sicherheit des Verkehrs iSd § 32 Abs 1 StVO 1960 zählen nicht zu den Kosten der Herstellung und Erhaltung von Ortsdurchfahrten nach § 6 BStG, weil solche Einrichtungen nicht der "Herstellung und Erhaltung von Bundesstrassen", sondern als Maßnahmen der Verkehrsregelung dem Begriff der Verkehrspolizei zuzuordnen sind.Kosten für Einrichtungen zur Regelung und Sicherheit des Verkehrs iSd Paragraph 32, Absatz eins, StVO 1960 zählen nicht zu den Kosten der Herstellung und Erhaltung von Ortsdurchfahrten nach Paragraph 6, BStG, weil solche Einrichtungen nicht der "Herstellung und Erhaltung von Bundesstrassen", sondern als Maßnahmen der Verkehrsregelung dem Begriff der Verkehrspolizei zuzuordnen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1966001194.X01Im RIS seit
04.03.2002