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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Beachte
Abgegangen hievon ohne verstärkten Senat (demonstrative Auflistung): 0668/75 E 20. Oktober 1975 8902 A/1975 RS 1 Das Erkenntnis vom 28.3.1967, Zl 1500/67 ist seit Neufassung des § 52 Abs 4 KOVG durch die Nov BGBl 204/1969 nicht mehr anwendbar. (RIS: abwh)Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß Hilflosigkeit auch dann nicht mehr vorliegen kann, wenn der Kriegsbeschädigte aus einer Heilanstalt nur beurlaubt, nicht entlassen ist, der Sachverständige jedoch feststellt, daß Hilflosigkeit nicht mehr vorliegt; ferner, daß eine rückwirkende Einstellung der Pflegezulage nur zulässig ist, wenn die Einstellung für die abgelaufene Zeit durch ein ärztliches Sachverständigengutachten gedeckt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001500.X01Im RIS seit
07.03.2002