RS Vwgh 1968/4/1 1475/67

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Veröffentlicht am 01.04.1968
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1480/67 1478/67

Rechtssatz

Es ist Sache der Beweiswürdigung zu prüfen, ob ein nachträglicher Widerruf des Geständnisses glaubwürdig ist und durch entsprechende Beweise gestützt wird.

Schlagworte

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001475.X02

Im RIS seit

26.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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