RS Vwgh 1968/4/1 1475/67

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Veröffentlicht am 01.04.1968
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1955 §57 Abs1;
VStG §22 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1480/67 1478/67

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß es für jede Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges, ohne hiezu berechtigt zusein, eines eigenen Willensentschlusses bedarf (Daher kein fortgesetztes Delikt, sondern nur eine gleichartige Deliktsmenge).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001475.X01

Im RIS seit

26.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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