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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47;Rechtssatz
Der Antrag auf Ersatz der "Normalkosten einschließlich der Stempelgebühren" rechtfertigt nur den Zuspruch des Schriftsatzaufwandes, nicht aber den Ersatz der ziffernmäßig nicht verzeichneten Stempelmarken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001917.X02Im RIS seit
26.02.2002