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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Den Inhabern von Amtsbescheinigungen oder Opferausweisen kommt im Bereich des der Behörde zustehenden Wahlrechtes im Fall einer den Bedarf übersteigenden Anzahl von Konzessionswerbern keine über die in § 6 Z 1 OFG genau umschriebene Begünstigung hinausreichende Vorzugsstellung zu.Den Inhabern von Amtsbescheinigungen oder Opferausweisen kommt im Bereich des der Behörde zustehenden Wahlrechtes im Fall einer den Bedarf übersteigenden Anzahl von Konzessionswerbern keine über die in Paragraph 6, Ziffer eins, OFG genau umschriebene Begünstigung hinausreichende Vorzugsstellung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001703.X01Im RIS seit
06.02.2002