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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen hinsichtlich einer Verweigerung einer Autotaxikonzession in Wien dahingehend, daß die Abstellung der lit c der Richtlinien auf den Rechtsträger des Jahres 1937 eine gleichmäßige Ermessensübung sicher sowie daß das Gewerberecht als höchstpersönliches Recht mit der Zurücklegung erlischt, und ein privatrechtlicher Konzessionserwerb ausgeschlossen ist (Hinweis E 13.12.1966, 0168/66).Ausführungen hinsichtlich einer Verweigerung einer Autotaxikonzession in Wien dahingehend, daß die Abstellung der Litera c, der Richtlinien auf den Rechtsträger des Jahres 1937 eine gleichmäßige Ermessensübung sicher sowie daß das Gewerberecht als höchstpersönliches Recht mit der Zurücklegung erlischt, und ein privatrechtlicher Konzessionserwerb ausgeschlossen ist (Hinweis E 13.12.1966, 0168/66).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001230.X01Im RIS seit
08.03.2002