RS Vwgh 1968/4/3 1230/67

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Veröffentlicht am 03.04.1968
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50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen hinsichtlich einer Verweigerung einer Autotaxikonzession in Wien dahingehend, daß die Abstellung der lit c der Richtlinien auf den Rechtsträger des Jahres 1937 eine gleichmäßige Ermessensübung sicher sowie daß das Gewerberecht als höchstpersönliches Recht mit der Zurücklegung erlischt, und ein privatrechtlicher Konzessionserwerb ausgeschlossen ist (Hinweis E 13.12.1966, 0168/66).Ausführungen hinsichtlich einer Verweigerung einer Autotaxikonzession in Wien dahingehend, daß die Abstellung der Litera c, der Richtlinien auf den Rechtsträger des Jahres 1937 eine gleichmäßige Ermessensübung sicher sowie daß das Gewerberecht als höchstpersönliches Recht mit der Zurücklegung erlischt, und ein privatrechtlicher Konzessionserwerb ausgeschlossen ist (Hinweis E 13.12.1966, 0168/66).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001230.X01

Im RIS seit

08.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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