RS Vwgh 2006/10/17 2005/20/0003

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Veröffentlicht am 17.10.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1332;
AVG §63 Abs5;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Einen Asylwerber, für den sich kein Anlass ergeben hat, an der Verlässlichkeit eines von ihm beigezogenen Beraters zu zweifeln, trifft kein und jedenfalls kein einen minderen Grad des Versehens übersteigendes, als auffallende Sorglosigkeit zu wertendes Verschulden, wenn er sich nicht im nachhinein davon zu überzeugen versucht, dass der Berater die vom Asylwerber unterfertigte Berufung, wie zugesagt, fristgerecht eingebracht hat (Hinweis E 21. April 2005, 2005/20/0080).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005200003.X02

Im RIS seit

21.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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