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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52 Abs1;Rechtssatz
Zur Beurteilung gesundheitlicher Störungen im Zusammenhang mit der Dienstunfähigkeit eines Beamten ist der der Behörde beigegebene Amtssachverständige vor allem berufen.
Schlagworte
Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001436.X02Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
20.06.2014