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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, daß bei der Prüfung des Bedarfes nach einem neuen Taxi-Gewerbe unterstellt werden muß, daß sich die Inhaber der bestehenden Betriebe bei ihren wirtschaftlichen Überlegungen ausschließlich oder doch zumindest vorwiegend von dem Bestreben leiten lassen, der Nachfrage des auf Leistungen des Taxi-Gewerbes angewiesenen Publikums in einer dieses befriedigenden Weise zu entsprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001550.X12Im RIS seit
08.02.2002