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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, daß eine auf die Bedürfnisse des Interessenten ausgerichtete Ausübung des Taxi-Gewerbes die größtmögliche Mobilität erfordert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001550.X11Im RIS seit
08.02.2002