RS Vwgh 1968/4/24 1550/67

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Veröffentlicht am 24.04.1968
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dahingehend, daß eine auf die Bedürfnisse des Interessenten ausgerichtete Ausübung des Taxi-Gewerbes die größtmögliche Mobilität erfordert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001550.X11

Im RIS seit

08.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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