RS Vwgh 1968/4/24 1550/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1968
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 litc;
GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2992/54 E 20. Dezember 1955 VwSlg 3930 A/1955 RS 1

Stammrechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ob ein Bedarf nach einem Unternehmen des Platzfuhrwerks-(Taxi-)Gewerbes besteht, darf nicht außer acht gelassen werden, daß gerade das Platzfuhrwerks-(Taxi-)Gewerbe nicht so sehr der Abwicklung eines mehr oder weniger regelmäßigen Personenverkehrs dient, sondern vor allem dazu bestimmt ist, dem Mangel an Beförderungsmöglichkeiten in unvorhergesehenen oder dringenden Fällen abzuhelfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001550.X05

Im RIS seit

08.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten