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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1550/67 E 24. April 1968 VwSlg 7340 A/1968 RS 6Stammrechtssatz
Von einer vollen Befriedigung des Bedarfes (der Nachfrage) nach Leistungen des Taxi-Gewerbes kann nur dann die Rede sein, wenn innerhalb der bei Bedachtnahme auf alle jeweils in Betracht kommenden Umstände gegebenen Grenzen des Zumutbaren wann und wo immer ein Taxifahrzeug ohne nennenswerte Wartezeiten in Anspruch genommen werden kann (Hinweis E 15.6.1965, 0822/63, und 10.1.1967, 0457/65).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001549.X01Im RIS seit
01.02.2002