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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1550/67 E 24. April 1968 VwSlg 7340 A/1968 RS 8Stammrechtssatz
Der Blickpunkt der Bedarfsprüfung nach einem neuen Taxibetrieb ist die Bedachtnahme auf eine dem öffentlichen Interesse entsprechende Befriedigung festgestellter Nachfrage. Es dürfen daher hiebei die Rentabilität bestehender Betriebe betreffende Erwägungen keine Berücksichtigung finden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001548.X03Im RIS seit
01.02.2002