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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §49 Abs4;Rechtssatz
Abweisung des Antrages des Behördenvertreters auf Zuspruch des Nächtigungspauschales, da es dem Behrödenvertreter möglich gewesen wäre, die um 11 h 30 vor dem VwGH angesetzte Verhandlung auch dann zeitgerecht zu erreichen, wenn er nicht in Wien genächtigt hätte, sondern am Morgen (Zug 7 h 15) von Graz abgefahren wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967000737.X02Im RIS seit
14.01.2002