RS Vwgh 1968/5/2 1815/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.1968
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33 Bewertungsrecht

Beachte

y11163;

Rechtssatz

Die Auflage, eine Subvention im Falle einer widmungswidrigen Verwendung zurückzuzahlen, ist eine aufschiebend bedingte Last, wenn der Subventionsbetrag in das Betriebsvermögen eingeflossen ist.

*

E 2.5.1968, 1815/67 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1967001815.X01

Im RIS seit

14.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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