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33 BewertungsrechtBeachte
y11163;Rechtssatz
Die Auflage, eine Subvention im Falle einer widmungswidrigen Verwendung zurückzuzahlen, ist eine aufschiebend bedingte Last, wenn der Subventionsbetrag in das Betriebsvermögen eingeflossen ist.
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E 2.5.1968, 1815/67 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1967001815.X01Im RIS seit
14.02.2002