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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §26 Abs1;Rechtssatz
Um bei einem Antrag auf Gewährung des Armenrechtes für eine Beschwerde die Beschwerdefrist zu wahren, muss ein derartiger Antrag mindestens die Erklärung enthalten Beschwerde gegen einen Bescheid zu erheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1968:1968000364.X04Im RIS seit
15.04.2002Zuletzt aktualisiert am
21.07.2008